Vom Bund gibt es 2026 kein Geld für deinen Balkonspeicher. Einige Städte zahlen aber noch einen Zuschuss, und bei vielen entscheidet eine einzige Regel darüber, ob du ihn bekommst: Du musst den Antrag vor dem Kauf stellen. Hier findest du den aktuellen Stand und was du für den Antrag brauchst.
- Bund: Kein direkter Zuschuss für Balkonkraftwerke oder Balkonspeicher.
- Automatisch für alle: 0 % Mehrwertsteuer auf Balkonkraftwerke und Speicher, ohne Antrag.
- Städte: Manche zahlen noch, viele Töpfe sind für 2026 aber schon leer. Speicher werden nicht überall gefördert.
- Die wichtigste Regel: In München und Potsdam musst du den Antrag vor dem Kauf stellen, sonst ist der Zuschuss meist weg.
Die unbequeme Wahrheit zuerst
Vom Bund gibt es keinen direkten Zuschuss
Wer beim Bund nach einem Zuschuss für den Balkonspeicher sucht, findet 2026 keinen. Es gibt aber Förderprogramme einzelner Städte und Gemeinden, und einige zahlen tatsächlich noch.
Der einzige Vorteil, den du automatisch bekommst: 0 % Mehrwertsteuer
Seit 2023 gilt für Balkonkraftwerke und Speicher für private Haushalte der Nullsteuersatz nach § 12 Abs. 3 UStG, und das auch 2026. Du musst dafür nichts beantragen. Der Preis wird dir von Anfang an ohne Mehrwertsteuer angezeigt.
Welche Städte 2026 noch zahlen: der aktuelle Stand
München: bis zu 320 €, aber nur mit Antrag vor dem Kauf
München fördert Steckersolargeräte mit 0,40 € pro Watt Modulleistung, für bis zu 800 Watt, höchstens 50 % der Kosten und maximal 320 €. Mit München-Pass übernimmt die Stadt 95 % der förderfähigen Kosten. Ein Speicher ist förderfähig, wenn du ihn zusammen mit dem Steckersolargerät kaufst.
Wichtig: Du musst den Antrag stellen, bevor du kaufst. Kaufen darfst du erst, wenn das Förderportal die Maßnahme freigegeben hat. Eine Rechnung von vor dem Antrag führt zur Ablehnung.
Potsdam: 250 € plus 500 € Speicherbonus, für 2026 aber schon geschlossen
Potsdam zahlt seit April 2026 pauschal 250 € für ein Steckersolargerät und 500 € für einen Speicher, der daran angeschlossen ist. Der Speicher braucht mindestens 3 kWh nutzbare Kapazität. Antragsberechtigt ist nur, wer seinen Erstwohnsitz in Potsdam hat. Bestellen darfst du erst, wenn die Stadt den Eingang deines Antrags bestätigt hat.
Anträge sind nur bis zum 31. Oktober eines Jahres möglich. Für 2026 ist die Frist damit vorbei, und auf der Antragsseite der Stadt steht derzeit, dass keine Anträge gestellt werden können. Wer in Potsdam wohnt, sollte die Seite für 2027 im Blick behalten.
Weitere Städte: warum die Liste so kurz ist
Viele frühere Programme sind ausgeschöpft oder pausiert. So sieht es in einigen bekannten Städten aus (Stand Ende Oktober 2026):
| Stadt | Zuschuss | Speicher gefördert? | Stand 2026 |
|---|---|---|---|
| München | bis 320 € (mit München-Pass 95 %) | ja, zusammen mit dem Gerät | aktiv, Antrag vor dem Kauf |
| Potsdam | 250 € + 500 € für den Speicher | ja, ab 3 kWh | Antragsfrist 31.10. vorbei |
| Böblingen | bis 150 € (mit Bonuspass bis 550 €) | ja | Budget ausgeschöpft |
| Köln | 150 € (mit Köln-Pass 300 €) | nein | Budget ausgeschöpft |
| Filderstadt | 100 € pro Haushalt | nicht genannt | aktiv, Antrag nach dem Kauf |
| Gelsenkirchen | 100 € pro Anlage | nicht genannt | läuft bis 13.12.2026, Antrag nach der Installation |
Programme ändern sich oft kurzfristig, und Töpfe werden nach Eingang der Anträge vergeben. Prüfe deshalb immer die aktuelle Seite deiner Stadt, bevor du planst.
Die Regel, die fast alle übersehen
„Erst kaufen, dann beantragen“ funktioniert oft nicht
In München und Potsdam musst du den Antrag vor dem Kauf stellen. Wer in München nächste Woche kauft, ohne vorher den Antrag gestellt zu haben, bekommt den Zuschuss in der Regel nicht mehr. In anderen Städten wie Köln, Filderstadt oder Gelsenkirchen beantragst du erst nach dem Kauf oder nach der Installation. Lies also zuerst die Bedingungen deiner Stadt, dann bestellst du.
Kannst du 0 % Mehrwertsteuer und Zuschuss kombinieren?
Ja. Die 0 % Mehrwertsteuer werden direkt beim Kauf abgezogen, der Zuschuss der Stadt kommt später als Geldbetrag. Die Städte rechnen dabei mit dem Preis, den du tatsächlich bezahlt hast. Vorsicht gilt bei mehreren Zuschüssen: Förderungen von Land und Stadt lassen sich oft nicht zusammen nutzen. Schau im Zweifel auf der Seite deiner Stadt nach.
Was du für den Antrag brauchst und wie wir dir helfen
Die typischen Unterlagen
- die Rechnung, die verlangen alle Städte
- einen Zahlungsnachweis, etwa einen Kontoauszug
- die Anmeldung im Marktstammdatenregister
- Fotos der installierten Anlage
- je nach Stadt eine Konformitätserklärung des Geräts
Was REPUB Energy dir dafür liefert
Wenn du für deinen Förderantrag eine ordentliche Rechnung und die technischen Unterlagen brauchst: Die bekommst du von uns. Das ist kein Werbeversprechen, sondern Teil der normalen Bestellabwicklung. Datenblatt und Bedienungsanleitung findest du außerdem direkt auf der Produktseite, zum Beispiel beim SigenMate für den typischen Abendverbrauch.
Ob du einen Zuschuss bekommst, entscheidet allein deine Stadt. Wir stellen dir die Unterlagen bereit, können eine Förderung aber nicht zusagen.
Schreib unserem Experten-Team aus Willich. Wir antworten dir auf Deutsch.
Häufige Fragen (FAQ)
Welche Stadt zahlt 2026 noch eine Förderung für Balkonspeicher?
München fördert einen Speicher, wenn du ihn zusammen mit dem Steckersolargerät kaufst, mit Antrag vor dem Kauf. Potsdam zahlt 500 € für Speicher ab 3 kWh, die Antragsfrist für 2026 endete aber am 31. Oktober. Viele andere Töpfe sind für 2026 ausgeschöpft.
Muss ich die Förderung vor oder nach dem Kauf beantragen?
Das hängt von der Stadt ab. In München und Potsdam vor dem Kauf, in Köln, Filderstadt oder Gelsenkirchen danach. Lies immer zuerst die Bedingungen deiner Stadt.
Kann ich 0 % Mehrwertsteuer und eine städtische Förderung gleichzeitig nutzen?
Ja. Die 0 % Mehrwertsteuer gelten direkt beim Kauf, der städtische Zuschuss wird später ausgezahlt. Mehrere Zuschüsse von Land und Stadt lassen sich dagegen oft nicht kombinieren.
- 37 Cent oder 13 Cent: Was eine Kilowattstunde aus deinem Speicher kostet
- Stromnetz 2027: Was +1,4 ct/kWh für Haushalte bedeutet
- Stiftung Warentest: Was du vor dem Kauf eines Balkonspeichers prüfen solltest
- Datenblätter und Anleitungen im Hilfe-Center
Quellen: Förderseiten und Richtlinien der Städte München, Potsdam, Böblingen, Köln, Filderstadt und Gelsenkirchen, Stand 28.10.2026, sowie § 12 UStG. Förderprogramme ändern sich häufig, maßgeblich sind immer die aktuellen Bedingungen deiner Stadt. Keine Rechts- oder Steuerberatung.







