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Stromnetz 2027: +1,4 ct/kWh. Was das für Haushalte bedeutet und was nicht

Netzentgelt und Umlagen steigen 2027 zusammen um rund 1,4 ct/kWh. Was das für einen Haushalt bedeutet, was bis zum 7. Dezember offen ist und warum die 0 % Mehrwertsteuer bleibt.

Strompreise im Blick: App mit Strompreisen und Batterie-Ladestand

Stand: 29.10.2026

Zum 1. Januar 2027 steigen das Übertragungsnetzentgelt und die Umlagen auf Strom zusammen um rund 1,4 Cent pro Kilowattstunde. Für einen durchschnittlichen Haushalt ist das spürbar, aber nicht dramatisch. Ein Teil davon ist noch vorläufig. Hier liest du, was feststeht, was offen ist und was das für dich bedeutet.

Das Wichtigste in Kürze
  • Netzentgelt und Umlagen steigen 2027 zusammen um 1,355 ct/kWh.
  • Für 3.500 kWh im Jahr sind das rund 56 € brutto.
  • Offen ist der Bundeszuschuss zu den Netzkosten. Die Netzbetreiber nennen den 7. Dezember 2026 als Stichtag.
  • 0 % Mehrwertsteuer auf Photovoltaik und Speicher bleibt und ist nicht befristet.

Was sich am 1. Januar 2027 tatsächlich ändert

Zwei Bestandteile, eine Richtung

Dein Strompreis setzt sich aus mehreren Teilen zusammen. Nur zwei davon steigen zum Jahreswechsel, und einer davon ist noch vorläufig.

Bestandteil 2026 2027 Veränderung
Übertragungsnetzentgelt (vorläufig) 2,86 ct/kWh 3,54 ct/kWh +0,68 ct (+23,8 %)
Umlagen (Offshore, § 19 StromNEV, KWKG) 2,946 ct/kWh 3,621 ct/kWh +0,675 ct (+22,9 %)
Zusammen +1,355 ct/kWh

Übertragungsnetzentgelt (vorläufig)

20262,86 ct
20273,54 ct

Umlagen

20262,946 ct
20273,621 ct
Hinweis

Die 3,54 ct/kWh sind ein vorläufiger Wert. Die vier Übertragungsnetzbetreiber haben ihn am 01.10.2026 veröffentlicht. Er gilt nur, wenn der Bundeszuschuss für 2027 bis 2029 gesetzlich beschlossen wird.

Warum wir „vorläufig“ sagen und nicht „bestätigt“

Es geht um zwei verschiedene Veröffentlichungen. Das Netzentgelt haben die Übertragungsnetzbetreiber am 01.10.2026 als vorläufigen Wert veröffentlicht. Die Umlagen wurden am 26.10.2026 veröffentlicht. Beide Zahlen sind offiziell, endgültig ist aber nur die zweite.


Was das für einen Haushalt bedeutet

Die Zahlen

So viel machen 1,355 ct/kWh im Jahr aus, je nach Verbrauch:

Jahresverbrauch Netto Brutto
2.500 kWh 33,88 € 40,31 €
3.500 kWh 47,42 € 56,44 €
4.000 kWh 54,20 € 64,50 €
5.000 kWh 67,75 € 80,62 €

Für einen Haushalt mit 3.500 kWh sind das rund 56 € im Jahr, etwa 4,4 Prozent. Grundlage ist der durchschnittliche Strompreis von 37,0 ct/kWh laut BDEW (August 2026), also rund 1.295 € im Jahr.

Das ist der Anteil aus Netzentgelt und Umlagen, nicht die Veränderung deiner ganzen Stromrechnung. Die Rechnung geht davon aus, dass dein Anbieter den Anstieg vollständig an dich weitergibt.

Was das nicht ist

Das Netzentgelt ist nicht der Strompreis. Dein Endpreis setzt sich zusammen aus Beschaffung und Vertrieb, Netzentgelten, Umlagen, Steuern und der Mehrwertsteuer. Einzelne Stadtwerke haben für den 1. Januar 2027 eigene Preiserhöhungen angekündigt. Das ist eine Entscheidung des jeweiligen Unternehmens und keine bundesweite Vorgabe.

Deshalb gilt: Netzentgelt und Umlagen steigen. Wie stark sich dein eigener Strompreis ändert, hängt von deinem Anbieter ab.


Der offene Punkt: 7. Dezember

Der Bundeszuschuss

Der Bund will die Übertragungsnetzkosten in den Jahren 2027 bis 2029 mit jährlich 5,525 Milliarden Euro bezuschussen. Das Gesetz dazu liegt als Regierungsentwurf vor (Bundesrat-Drucksache 509/26). Die vier Übertragungsnetzbetreiber nennen den 7. Dezember 2026 als Stichtag: Besteht bis dahin keine Rechtssicherheit, fallen die endgültigen Netzentgelte für 2027 höher aus.

Ohne den Zuschuss läge das Übertragungsnetzentgelt bei 6,52 ct/kWh statt bei 3,54 ct/kWh. Der Zuschuss deckt also rund 45,7 % der Kosten. Ob er rechtzeitig kommt, ist offen.

Ein eigenes Thema: die EEG-Förderung

Davon getrennt läuft am 31.12.2026 die beihilferechtliche Genehmigung der EU für die aktuellen EEG-Regeln aus. Wird ein EEG 2027 nicht rechtzeitig genehmigt, kann für neu in Betrieb genommene Anlagen ab 2027 eine Förderlücke entstehen. Der BDEW hat davor gewarnt. Mit dem Stichtag 7. Dezember hat das nichts zu tun.


Was das für einen Balkonspeicher bedeutet

Ehrlich gerechnet: Wer mit seinem Speicher rund 612 kWh im Jahr selbst verbraucht, spart durch die 1,355 ct/kWh rund 8 € im Jahr mehr, mit Mehrwertsteuer knapp 10 €. Das ist wenig, und das sagen wir so.

Der eigentliche Punkt ist die Richtung, nicht der Betrag für 2027. Netzentgelte und Umlagen sind über die Jahre gestiegen, und ein Teil der heutigen Entlastung ist politisch nur befristet.

Ein Speicher ist deshalb keine Wette auf eine Preisprognose. Er verschiebt deinen Verbrauch in deine eigene Erzeugung, und das funktioniert unabhängig davon, wie die Umlagen 2028 aussehen. Welche Größe passt, hängt von deinem Abend ab: 2,7 kWh für den Abendverbrauch oder 4 kWh, erweiterbar bis 16 kWh.


0 % Mehrwertsteuer bleibt und ist nicht befristet

Seit dem 01.01.2023 gilt nach § 12 Abs. 3 UStG ein Steuersatz von 0 % auf Photovoltaikanlagen und Speicher auf oder an Wohngebäuden bis 30 kWp. Die Regel ist nicht befristet.

Aus der aktuellen Preisdebatte entsteht auch keine nachträgliche Mehrwertsteuer für dich. Wer schon gekauft hat, muss nichts nachzahlen.


Was du mitnimmst

  1. Netzentgelt und Umlagen steigen um rund 1,4 ct/kWh. Das ist spürbar, aber nicht dramatisch.
  2. Ein Teil ist bis zum 7. Dezember offen. Die EEG-Förderung ist eine zweite, eigene Unsicherheit.
  3. 0 % Mehrwertsteuer bleibt und ist nicht befristet. Kein Grund zur Eile, kein Grund zur Sorge.
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Häufige Fragen (FAQ)

Steigt mein Strompreis 2027 automatisch?

Nein. Netzentgelt und Umlagen steigen, dein Endpreis hängt aber auch von der Beschaffung und von deinem Anbieter ab.

Was passiert, wenn der Bundeszuschuss nicht kommt?

Dann läge das Übertragungsnetzentgelt bei 6,52 statt bei 3,54 ct/kWh. Die Übertragungsnetzbetreiber nennen den 07.12.2026 als Stichtag.

Betrifft das auch Photovoltaik und Speicher?

Nur indirekt, über den Strompreis, den du mit eigenem Strom vermeidest. Die 0 % Mehrwertsteuer bleiben unverändert.

Muss ich wegen der Preisdebatte Mehrwertsteuer nachzahlen?

Nein. § 12 Abs. 3 UStG ist nicht befristet.

Wann steht die endgültige Höhe fest?

Voraussichtlich nach der Entscheidung über den Bundeszuschuss, frühestens nach dem 07.12.2026.


Alle Preise bei REPUB Energy enthalten 0 % Mehrwertsteuer nach § 12 Abs. 3 UStG, ohne versteckte Aufschläge.

Mehr zum Thema


Quellen: Pressemitteilung der Übertragungsnetzbetreiber zu den vorläufigen Netzentgelten 2027 (01.10.2026) · Umlagen 2027 der Übertragungsnetzbetreiber (26.10.2026), Bericht ZfK · Bundesrat-Drucksache 509/26 · BDEW-Strompreisanalyse · § 12 UStG. Stand: 29.10.2026. Keine Rechts- oder Steuerberatung.

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